Jahrhundertelang wurde Frauen der Zugang zur Seefahrt verweigert. Europäische Seegesetze des 16. und 17. Jahrhunderts untersagten es Frauen, auf Seeschiffen mitzureisen. Trotzdem waren sie auf großen Handelsseglern der niederländischen und britischen Handelskompanien der frühen Neuzeit an Bord, als Ehefrauen, Geliebte der Seeleute, jugendliche Ausreißerinnen oder Waisen, als Matrosen in Männerkleidern oder als Kapitänsgattinnen, die in der Kajüte residierten. Bis in die 50er Jahre des 20. Jahrhunderts befürchteten deutsche Reeder Übergriffe der Mannschaft auf einzelne Frauen in der Männergemeinschaft an Bord. Ihren angestellten Kapitänen verboten sie die Mitnahme der Ehefrauen auf großer Fahrt auch mit dem Argument, dass die besorgten Gatten in Gefahren‧situationen vom Schiffsdienst abgelenkt wären.
Bis zum Zweiten Weltkrieg wurden weder weibliches Interesse an der Seefahrt noch die Eignung der Frauen dafür ernst genommen. Tatsächlich aber waren viele Kapitänsfrauen auf Segelschiffen in der Lage, Matrosenarbeiten zu verrichten. Nicht wenige lernten sogar vom Kapitän den Umgang mit dem Sextanten und konnten die Schiffsposition bestimmen. Da Frauen nicht zur Besatzung gehörten und ihre Kenntnisse nur im privaten Rahmen, mit dem Kapitän gemeinsam, anwendeten, blieb ihr Wissen geheim, es sei denn, der Kapitän erkrankte. …
Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 2/2016.
Dr. Ursula Feldkamp