Siegerjustiz – dieses Schlagwort erklang in den ersten Nachkriegsjahren recht oft, wenn über das Internationale Militärtribunal (IMT) gesprochen wurde. Nicht nur die deutschen Strafverteidiger und deren Mandanten, sondern auch einige ausländische Kritiker meinten, beim Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess handele es sich eigentlich um eine Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln. Eine Antwort darauf, was denn anstelle von Strafprozessen hätte geschehen sollen, um die Massenverbrechen des „Dritten Reichs“ zu sühnen, blieben die Gegner des alliierten Gerichts allerdings in der Regel schuldig. Auch hätte sie der Blick in die Geschichte dar‧über belehren können, dass es schon in der Vergangenheit Versuche gegeben hatte, die Verantwortlichen für schwere Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen juristisch zur Verantwortung zu ziehen.
Als in der zweiten Jahreshälfte 1941 das Thema der deutschen Kriegsverbrechen auf die politische Tagesordnung rückte, blickte Europa schon auf eine jahrhundertelange Debatte über Fragen des Kriegsrechts und Kriegs‧gewohnheitsrechts zurück. Der Gedanke, den Krieg nicht als Naturereignis, sondern als eine Art Rechtsgeschäft zu begreifen, fand seinen ersten Ausdruck in den Lehren christlicher Theologen. Die von Augustinus (354 – 430) und Thomas von Aquin (1225 –1254) begründete Theorie des „gerechten Krieges“ (iustum bellum) forderte einen triftigen Kriegsgrund (causa justa), einen zur Kriegführung berechtigten Fürsten (auctoritas principis) und die gute Absicht der beteiligten Kriegsparteien (intentio causa)…
Den vollständigen Text lesen Sie in DAMALS 5/2016.
PD Dr. Annette Weinke