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Wunderbare Schönheiten

Frauen im Vandalenreich

Wunderbare Schönheiten
Was wissen wir von der Lebensrealität der „wunderbar schönen“ Frauen im nordafrikanischen Vandalenreich, von denen Prokop berichtet? Archäologische und literarische Quellen erlauben uns einige wenige, schlaglichtartige Beobachtungen.

Namentlich bekannt sind, abgesehen von der als Kind verstorbenen Prinzessin Damira, nur zwei Frauen aus dem vandalischen Königshaus der Hasingen: Eudocia und Amalafrida. Erstere war die Tochter des weströmischen Kaisers Valentinian III. Als Kleinkind wurde sie mit Hunerich (477–484), dem Sohn und Thronfolger des Vandalenkönigs Geiserich (428–477), verlobt. Es war ein politischer Akt, der die zwischen den Vätern geschlossenen, für die vandali‧sche Staatsgründung konstitutiven Verträge bekräftigen sollte. Zuvor galt es allerdings, die 13-jährige Ehe Hunerichs mit einer Tochter des Westgotenkönigs Theodorid zu lösen. Daher beschuldigte man diese, sie habe Geiserich vergiften wollen, schnitt ihr Nase und Ohren ab und schickte sie zum Vater zurück.

Das Heiratsbündnis Hunerichs mit Eudocia bot Geiserich verschiedene Vorteile. Zum einen lieferte es den Vorwand, in die weströmische Politik einzugreifen (siehe DAMALS 9-2009), zum anderen begründete es den Anspruch des aus der Ehe hervorgegangenen Vandalenkönigs Hilderich (523 – 530) auf den weströmischen Kaiserthron. Dass Eudocia nach 16 Jahren Ehe 472 unter Zurücklassung ihrer Kinder ins Oströmische Reich floh, wirft allerdings kein gutes Licht auf ihr Leben im regnum Vandalorum et Alanorum bzw. auf ihre Ehe mit dem 25 Jahre älteren Hunerich.

Königin Amalafrida, eine Schwester des Ostgotenkönigs Theoderich des Großen, war mit dem Vandalenkönig Thrasamund (496– 523) verheiratet. Als Mitgift hatte sie nicht nur 6 000 Goten (darunter 1000 Krieger) in die Ehe gebracht, sondern auch einen Teil des geopolitisch wichtigen Sizilien. Vermutlich hatten sie und ihr teilweise gotischer Hofstaat einen nicht unbeträchtlichen Anteil an der sogenannten vandalischen Renaissance, der Blüte von Kunst und Literatur zur Zeit Thrasamunds. Doch scheint sich Amalafrida nach dem Tod ihres Gemahls zu stark in die Politik eingemischt zu haben. Jedenfalls ließ dessen Nachfolger Hilderich sie 525 gefangen nehmen; kurz darauf starb sie, wohl durch ein Attentat.

Die Lebensumstände der Frauen aller Gesellschaftsschichten des Vandalenreichs wurden maßgeblich von ihrem sozialen und familiären Milieu, insbesondere durch die Eheschließung, bestimmt. Ebenso wie die Gesellschaft selbst waren auch die Heiraten in der Spätantike von Standesschranken reglementiert. Vor der Ehe richtete sich die gesellschaftliche Position einer Frau nach dem sozialen Rang des Vaters, dann nach dem ihres Mannes. Wie er gehörte sie zu den straf- und steuerrechtlich privilegierten honestiores (der Oberschicht) oder zur Masse der Untertanen (humiliores), zu den Stadtbewohnern (plebei ) oder der Landbevölkerung (circumcelliones, coloni ). In spätrömischer Zeit war die Ehe zwar keine manus-Beziehung (manus = Hand, Gewalt) mehr, in der der Mann uneingeschränkte Rechtsgewalt über seine Frau ausübte. Dennoch besaß die Ehefrau keine autonome Rechtsfähigkeit, sondern unterstand meist, auch als Verheiratete, juristisch der potestas (Macht, Herrschaft) ihres Vaters.

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Neben der vollgültigen Ehe existierte das grundsätzlich ebenfalls legitime und monogame Konkubinat zwischen Partnern verschiedenen Standes bzw. Rechtsstatus’. Ob derartige Regelungen im Vandalenreich in Kraft waren, ist nicht überliefert, aber wahrscheinlich, da der Staat der Vandalen in Verwaltung, Recht und Gesellschaft nach römischem Vorbild organisiert war. Auch der Alltag war geprägt von den Annehmlichkeiten des römischen Lebensstils, so dass hier ähnliche Verhältnisse wie im spätrömischen Westreich angenommen werden dürfen.

In den Kreisen der honestiores, die ganz besonders die romanitas, die kulturellen Traditionen Roms, wahrten, hatten Frauen die Rolle als Mutter, Hausherrin und Ehefrau zu erfüllen. Ihre wichtigste Aufgabe bestand darin, dem Mann Nachkommen zu schenken; darauf weist schon das lateinische Wort für Ehe hin: matrimonium (Mutterschaft). Während der öffentliche Raum die Sphäre des Mannes bildete, beschränkte sich der Aktionsradius der Frau auf das Haus. Dort war es ihre Pflicht, den pater familias in ehelicher Harmonie (concordia) zu umsorgen. Der Bischof Johannes Chrysostomos meinte, die Frau habe dem Mann gegenüber „nicht zu widersprechen, sich nicht zu widersetzen und keinen Anspruch auf die Führungsrolle zu erheben“. Der Kirchenvater Augustinus präzisierte, mit der Eheurkunde seien die Frauen gleichsam „Mägde“ ihrer Gatten geworden.

Das Königreich der Vandalen Erben des Imperiums in Nordafrika

Badisches Landesmuseum Karlsruhe 24. Oktober 2009 – 21. Februar 2010

Eine große Ausstellung im Karlsruher Schloss geht der Frage nach, was wir von der Zeit der Vandalen in Nordafrika wissen – und was sich an archäologischen Zeugnissen erhalten hat. Zu den herausragenden Exponaten gehören das Mosaik der „Dame von Karthago“, viele Grabmosaike und die „Tablettes Albertini“.

http://www.landesmuseum.de

Susanne Erbelding

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