Immer noch wird die österreichische Filmpolitik seit 1933 pauschal mit der des Nationalsozialismus gleichgesetzt. Dies ist aus filmhistorischer Perspektive ambivalent. Zentraler Rückschritt in der Kulturpolitik der autoritären österreichischen Regierung zwischen 1933 und 1938 war zwar die Wiedereinführung der Zensur. Während aber zur selben Zeit in Deutschland die Filmbranche auch verstaatlicht und zentralisiert wurde, blieb diese in Österreich bis zum sogenannten Anschluss am 12. März 1938 privatwirtschaftlich und föderal organisiert. Das betraf Filmproduktion, Verleih, Distribution und den Kinobetrieb in Österreich…
Autor: Prof. Dr. Bernhard Groß
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