Hochaktuell ist das Handbuch, das Altay Coşkun und Lutz Raphael vorgelegt haben. Es befasst sich mit den Rechten, die Gesellschaften von der Antike bis ins 20. Jahrhundert den Fremden einräumten. Erwünschte oder unerwünschte Fremde, Chance für ein Land oder Gefahr für das Gemeinwesen – diese ambivalente Wahrnehmung schlug sich in den Rechtssetzungen nieder und ist auch in der heutigen Diskussion um Flüchtlinge relevant.
Generell gilt, dass Fremde in der Regel nicht rechtlos waren, aber doch oft einer rechtlichen Andersbehandlung unterlagen. Die Historikergruppe untersuchte die persönliche Rechtsstellung eines Fremden, seine Stellung in einem Rechtsstreit, in der Wirtschaft sowie im politischen und religiösen Leben. Es zeigt sich ein faszinierend differenziertes Bild. So verhielt man sich etwa im pharaonischen Ägypten recht liberal gegenüber Fremden und gliederte diese in religiöse Kulte ein, während in Mesopotamien Fremde massiv abgewertet wurden, wenn sie Nomaden waren. Im Römischen Reich gab es eine „hohe Inklusionsbereitschaft“, während in der frühen Neuzeit ein deutlicher Unterschied zwischen der herrscherlichen Fremdenpolitik und der Integrationsbereitschaft der Bevölkerung vor Ort entstehen konnte.
Rezension: Dr. Heike Talkenberger