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Statistik im Namen des Volkes

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Statistik im Namen des Volkes
Im Januar 2002 schrieb Peter Green, der Präsident der Royal Statistical Society in London, in einem Brief an den britischen Justizminister: “Wir fordern Sie auf, dafür zu sorgen, dass statistische Sachverhalte vor Gericht nur von qualifizierten statistischen Experten begutachtet werden.” Der Anlass war die Verurteilung der Rechtsanwältin Sally Clark wegen Mordes an zwei ihrer Kinder. Möglicherweise ausschlaggebend für den Schuldspruch waren unqualifizierte statistische Aussagen eines medizinischen Gutachters. Mit dieser und anderen statistischen Anwendungen in der Justiz beschäftigte sich die Royal Statistical Society auf einem Kongress am 6. Juni 2004. Das berichtet der Online-Dienst plus magazine.

Innerhalb eines Jahres hatten Sally Clark und ihr Mann zwei Kinder verloren. Beide waren im Alter von wenigen Wochen gestorben. Die ursprüngliche Diagnose lautete auf plötzlichen Kindstod. Doch vier Wochen nach dem Tod des zweiten Babys wurden die Clarks verhaftet. Sally Clark wurde 1999 wegen Mordes an ihren zwei Kindern zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Beweislage war sehr dünn. Die Staatsanwaltschaft behauptete zunächst, die Kinder wären durch Schütteln ums Leben gekommen, revidierten die Behauptung aber später auf Tod durch Ersticken. Es gab keine Indizien dafür, dass Sally Clark eine gewalttätige Mutter gewesen war. Alle Anhaltspunkte sprachen eher für das Gegenteil.

Ein scheinbar starkes Indiz für die Schuld von Sally Clark lieferte ein Gutachten des medizinischen Sachverständigen Sir Roy Meadow. Er behauptete, die Wahrscheinlichkeit dafür, dass zwei Kinder der gleichen Familie am plötzlichen Kindstod sterben, betrage eins zu 73 Millionen. Er hatte diese Zahl erhalten, indem er die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein Kind in Familien mit ähnlichen Charakteristiken wie der der Angeklagten am plötzlichen Kindstod stirbt, einfach quadrierte.

So würde man es machen, wenn man beispielsweise die Wahrscheinlichkeit dafür, dass man mit zwei Würfeln gleichzeitig eine Sechs wirft, ausrechnen wollte. Bei einem Würfel beträgt die Wahrscheinlichkeit ein Sechstel, bei zwei Würfeln folglich ein Sechstel zum Quadrat, also ein Sechsunddreißigstel.

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Bei Würfeln ist diese Rechnung erlaubt, weil der Wurf des ersten Würfels den des zweiten nicht beeinflusst. Bei der Diagnose plötzlicher Kindstod ist es jedoch nicht auszuschließen, dass es genetische oder andere Gründe gibt, die das Auftreten von mehreren plötzlichen Kindstoden in einer Familie begünstigen. In solch einem Fall führt das Quadrieren der Einzelwahrscheinlichkeiten zu einer dramatischen Verfälschung der tatsächlichen Gesamtwahrscheinlichkeit. Man hat es in solch einem Fall mit bedingten Wahrscheinlichkeiten zu tun, die eine differenziertere Betrachtung verlangen.

Zudem ist es möglich, dass die Jury das Wahrscheinlichkeitsargument missverstanden hat. Die genannte Zahl eins zu 73 Millionen ? mal angenommen, sie wäre korrekt ? beschreibt die Wahrscheinlichkeit dafür, dass eine beliebige Familie zwei Kinder durch plötzlichen Kindstod verliert. Sie ist keinesfalls die Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Beschuldigte schuldig oder unschuldig ist. Dieser vielfach gemachte Fehlschluss ist unter dem Begriff Trugschluss des Staatsanwaltes bekannt.

Philip Dawid vom University College London machte diesen Trugschluss auf dem Kongress anhand eines einfachen Beispiels mit überschaubaren Zahlen deutlich: Ein Mörder hinterlässt am Tatort einen Tropfen seines Blutes. Angenommen, die Wahrscheinlichkeit dafür, dass eine DNA-Analyse des Blutstropfens zu einer beliebigen Person passt, wäre eins zu 10 Millionen. Dann folgt daraus nicht, dass jemand, dessen DNA mit der des Blutstropfens übereinstimmt, mit einer Wahrscheinlichkeit von 9.999.999 zu 10.000.000, also mit fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit, schuldig ist.

Ohne Annahme über den in Frage kommenden Täterkreis ist eine weitergehende statistische Aussage gar nicht möglich. Nehmen wir mangels weiterer Indizien an, als Täter käme grundsätzlich jedes Mitglied einer 40 Millionen Menschen zählenden Bevölkerung in Frage. Dann gibt es in dieser Bevölkerung gemäß der angegebenen DNA-Wahrscheinlichkeit statistisch gesehen vier Menschen, deren DNA zum Blutstropfen passt. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass einer dieser vier schuldig ist, beträgt also 25 Prozent ? jedenfalls solange es keine weiteren Indizien gibt. Im Allgemeinen muss in solchen und komplexeren Fällen eine Bayessche Analyse angewandt werden.

Im Januar 2003 wurde Sally Clark vorläufig auf freien Fuß gesetzt. Im April 2003 hob ein Berufungsgericht den Schuldspruch gegen Sally Clark aufgrund neuer Indizien über eine bakterielle Erkrankung des zweiten Kindes auf. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens wurde ausgeschlossen, weil erforderliche gerichtsmedizinische Untersuchungen nicht durchgeführt wurden und nach der verstrichenen Zeit nicht mehr durchgeführt werden konnten.

Das britische General Medical Council hat ein Untersuchungsverfahren gegen Roy Meadow eingeleitet, der in weiteren ähnlich gelagerten Fällen ebenfalls medizinischer Gutachter war. Eine Anhörung wird in der zweiten Hälfte 2004 stattfinden. Der britische Kronanwalt Lord Goldsmith hat die Untersuchung von 298 Fällen angeordnet, bei denen Meadow medizinischer Gutachter war.

Axel Tillemans
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