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Anbindehaltung: Folgen eines Verbots im Blick

Erde|Umwelt

Anbindehaltung: Folgen eines Verbots im Blick
Ein Leben in Ketten. Die Anbindehaltung von Rindern steht stark in der Diskussion. (Foto: Michael Welling)

Milchkühe, die fröhlich auf blühenden Weiden grasen: Dieses idyllische Bild hat leider oft nichts mit der Realität zu tun: Viele Kühe fristen ein trauriges Dasein in ganzjähriger Anbindehaltung im Stall. Der Bundesrat hat sich nun für ein Verbot dieser nicht tiergerechten Haltung ausgesprochen. Doch damit sind wiederum menschliche Existenzen bedroht. Was würde ein Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung für die betroffenen Bauern bedeuten? Dieser Frage haben sich nun Forscher gewidmet. Das Fazit lautet: Fördermaßnahmen müssen den Ausstieg aus der Anbindehaltung flankieren.

Das Rind ist von Natur aus ein Weidetier, dessen ursprünglicher Lebensraum das offene Grasland ist. Doch für ihre Rolle als Milch- und Fleischproduzenten müssen die Tiere leider oft schattige Enge ertragen. Viele Rinder werden in ganzjähriger Anbindehaltung im Stall gehalten und sind somit in ihrem Normalverhalten stark eingeschränkt. Für grundlegende Bedürfnisse wie Futter, Wasser und Hygiene ist zwar gesorgt, doch die Tiere leiden, wie sich in Untersuchungen widerspiegelt. Eine Studie hat beispielsweise gezeigt, wie die Tiere zu erstaunlichen Mühen und Kraftanstrengungen bereit sind, nur um sich Zugang zu einer Weide zu verschaffen.

Kontroverses Thema

Viele Tierschützer fordern deshalb Möglichkeiten zum Freigang von Kühen und eine Abschaffung zumindest der ganzjährigen Anbindehaltung. Diesem Ruf nach mehr Tierwohl hat sich nun auch der Bundesrat angeschlossen und sich für ein Verbot ausgesprochen. Dies hat allerdings wiederum problematische Aspekte: Für einige landwirtschaftliche Betriebe bedeutet eine Umstellung erhebliche Mehrkosten in der Milchproduktion. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat deshalb das Thünen-Institut damit beauftragt, die Folgen eines Verbots abzuschätzen und einen entsprechenden Bedarf von Maßnahmen aufzuzeigen.

Der Schätzung der Wissenschaftler zufolge werden in Deutschland etwa in 31.500 Betrieben rund 650.000 Kühe in ganzjähriger Anbindehaltung gehalten. Das entspricht einem Anteil von rund 35 Prozent der Milchviehbetriebe und 15 Prozent aller Milchkühe. Auf der Grundlage dieser Daten und unter Berücksichtigung des bereits günstigen Trends haben sie errechnet, wie die Lage am Ende der vom BMEL vorgeschlagenen Übergangsfrist von zehn Jahren aussehen könnte. Demnach wären im Jahr 2027 schätzungsweise noch immer 13.500 Betriebe mit rund 270.000 Milchkühen von einem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung betroffen. Bei den meisten handelt es sich um Kleinbetriebe.

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Förderungsbedarf für die sozialverträgliche Umstellung

Um das Haltungsverfahren tiergerechter zu gestalten, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Es kann ein Zugang zu Weiden ermöglicht werden oder es wird ein Laufhof errichtet oder ein bestehendes Gebäude entsprechend umgebaut. Wie sich die Möglichkeiten umsetzen lassen, hängt stark vom jeweiligen Standort und den betrieblichen Bedingungen ab, erklären die Wissenschaftler. Sie haben auf der Basis ihrer Daten die finanzielle Belastung eingeschätzt, die durchschnittlich mit einer Umstrukturierung verbunden sein könnte. Demnach würde ein Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung die betroffenen Betriebe zwischen 0,26 und 13,42 Cent pro Kilogramm Milch kosten. Vor dem Hintergrund der durchschnittlichen Auszahlungspreise der Molkereien kann sich ein Verbot somit erheblich auf die Rentabilität der betroffenen Betriebe auswirken.

Um deren Fortbestand zu ermöglichen, müssen die Bauern deshalb unterstützt werden, sagen die Forscher. Mit verschiedenen Fördermaßnahmen, wie beispielsweise tierbezogenen Weideprämien und einer angepassten Investitionsförderung, könnten ihnen zufolge negative wirtschaftliche Effekte für die Betriebe reduziert werden. Bei dem Übergangszeitraum von zehn Jahren müssten dafür der Schätzung zufolge 222 bis 287 Millionen Euro öffentliche Gelder bereitgestellt werden. „Diese Ausgaben ließen sich grundsätzlich mit Mitteln finanzieren, die im Rahmen der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik bereits zur Verfügung stehen“, sagt Studienleiterin Angela Bergschmidt vom Thünen-Institut.

Darüber hinaus lautet das Fazit der Experten: Um das Verbot möglichst sozialverträglich zu gestalten, sollte den Betrieben eine ausreichend lange Übergangsfrist gewährt und das Verbot mit attraktiven Fördermaßnahmen flankiert werden. Gegebenenfalls sollten auch Härtefallregelungen für auslaufende Betriebe greifen, so das Thünen-Institut.

Quelle: Thünen-Institut

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