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Das fünfte Verbrechen

Zwischenruf von Peter Laufmann

Das fünfte Verbrechen
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Die meisten gute Vorsätze fürs neue Jahr halten nicht lange. Für die kleinen ist das verzeihlich, bei den großen aber dumm, findet unser Redakteur. Ein solcher Vorsatz wäre: Endlich Umweltzerstörungen im großen Stil als Verbrechen gegen das Völkerrecht zu ahnden.

Im Großen gibt es einige Dinge anzupacken, die kein „morgen“ vertragen: der Kampf gegen den Klimawandel, die Bewahrung der Regenwälder, dem Schutz sauberen Wassers … etc. Im Grunde alles Dinge, um unsere eigenen Lebensgrundlagen zu erhalten. Wer sie global oder in einem bestimmten Gebiet zerstört, fügt den Menschen einen Schaden zu – und gehört bestraft.

Wer nicht hören will, muss fühlen

Im Prinzip können die Verantwortlichen heute schon zur Rechenschaft gezogen werden. Aber eben nur im Prinzip. Die Vergiftung eines Flussdeltas durch Erdöl zu ahnden, ist nicht so einfach. Das hängt davon ab, wie gut die Umweltgesetzgebung des betroffenen Landes funktioniert, ob das Unternehmen anderswo registriert ist und ob überhaupt ein Interesse seitens der Regierenden herrscht, Umweltverbrechen zu verfolgen. Zumal die Strafen im Allgemeinen lächerlich gering sind. Gefängnis gibt es nicht, mögliche Bußgelder sind oft bereits in den Kosten einkalkuliert.

Doch, wer nicht hören will, muss fühlen. Der Umwelt zu schaden ist ein Verbrechen. Auch wenn manch einer abwinkt und vergifteten Boden oder abgeholzten Urwald immer noch als notwendiges Opfer des Fortschritts sieht.

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Es gab Zeiten, da war es üblich, dass nach gewonnenen Kriegen die örtliche Bevölkerung versklavt, ausgeraubt und/oder massakriert wurde. Das gehörte zum üblichen Risiko des kleinen Mannes. Beispiele gibt es genug: Karthago zerstörten die Römer im dritten Punischen Krieg, 50.000 Überlebende verschleppten sie. Jerusalem wurde 1099 erobert und die entfesselten Ritter ermordeten bis zu 70.000 Einwohner. Von den Gräueln des 30-jährigen Krieges gar nicht zu reden.

Die Verantwortlichen vor Gericht

Mittlerweile kommen Massaker zwar immer noch vor. Aber im Unterschied zu früher gibt es Mechanismen, die verantwortlichen Politiker, Generale und Warlords zur Rechenschaft zu ziehen. Die sogenannten Völkerrechtsverbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression) können heute international verfolgt werden. Das heißt, dass es für Massenmörder kein sicheres Versteck gibt. Der jüngere Scipio käme genauso vor Gericht wie die fränkischen Ritter.

Deswegen fordern nicht nur Umweltaktivisten, den Ökozid als fünftes Verbrechen in diesen Kreis aufzunehmen. Juristisch formuliert könnte sich das so anhören: „Ökozid ist die erhebliche Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust von Ökosystemen eines bestimmten Gebietes durch menschliches Handeln oder andere Ursachen in einem Ausmaß, welches die friedliche Nutzung des Gebietes durch seine Bewohner stark einschränkt oder einschränken wird“. Dann wäre es beispielsweise nicht mehr möglich, dass Firmenchefs Umweltschäden als Bagatelle in Kauf nehmen.

Das wäre doch ein schöner Vorsatz fürs neue Jahr. So könnte umweltfreundliches Verhalten gefördert werden. Eine Kultur könnte entstehen, die empfindsamer auf mögliche Folgen für Natur und Umwelt reagiert. Die vorher abwägt und nicht hinterher bejammert. Die nicht Risiken berechnet sondern mögliche Schäden.

Und schließlich: Manager von Shell (Öl im Nigerdelta), Tepco (Fukushima) oder Rio Tinto/Kennecott (Kupferbergbau im ganz großen Stil) müssten sich damit anfreunden, ihre schicken Anzügen gegen Sträflingskluft einzutauschen. Meinetwegen aus Biobaumwolle.

Foto: Unclesam/Fotolia.com

© natur.de – Peter Laufmann
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