Ihrer Ansicht nach ist das eine „Selbstverständlichkeit“. Wenn diese Selbstverständlichkeit in Frage gestellt werde, „dann müssen wir schon ein Gesetz machen“, erklärt die Ministerin. Gut gelungen findet sie eine Regelung aus Österreich. Dort ist es Arbeitgebern und Versicherungsunternehmen verboten, die Ergebnisse von Genanalysen „zu erheben, zu verlangen, anzunehmen oder sonst zu verwerten.“
Wenn ein ähnliches Gesetz in Deutschland verabschiedet würde, „dann hätten wir ein Problem“, sagt dazu Gabriele Hoffmann vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft. Denn wenn ein Kunde auf Grund eines freiwilligen Tests wisse, dass er wahrscheinlich bald erkranke oder gar sterbe, müsse eine Versicherung dies erfragen dürfen. Nur so könne das jeweilige Risiko kalkuliert werden.
Achim Regenauer von der Münchner Rück fürchtet, dass Antragsteller, die alleine ihre Untersuchungsergebnisse kennen, bewusst sehr hohe Lebensversicherungen oder komfortable private Krankenversicherung abschließen könnten – „und damit aus einem negativen Gentest Kapital schlagen“, wie der Chefarzt es formuliert. Die Folge wären höhere Kosten für die Versicherungsunternehmen – und höhere Tarife für alle anderen Kunden, warnt Regenauer.