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Kontroverse um Radarstrahlung

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Kontroverse um Radarstrahlung
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Die ukrainischen Forscher haben menschliche Wangenzellen wie diese mit elektromagnetischer Strahlung der Frequenz 35 Gigahertz bestrahlt. Diese Frequenz wird beim Verkehrsradar benutzt. (Bild: Yuriy Shckorbatov, Universität Kharkiv)
Ob von elektromagnetischer Strahlung, die die derzeit gültigen Grenzwerte einhält, eine Gesundheitsgefahr ausgeht, ist heftig umstritten. Eindeutige wissenschaftliche Belege gibt es dafür nicht. Ein ukrainisches Forscherteam von der Universität Kharkiv hat jetzt jedoch in einem Laborexperiment gefunden, dass schwache Radarstrahlung die Aktivität des Erbguts in isolierten menschlichen Zellen vermindert. Es ist möglich, dass dadurch das Krebsrisiko steigt, da das Erbgut im Zustand verminderter Aktivität anfälliger für Mutationen ist.

Der Öffentlichkeit werden von manchen Medien in regelmäßigen Abständen Horrormeldungen über Gesundheitsgefährdungen präsentiert, die vermeintlich von den verschiedensten Nutzungsformen elektromagnetischer Strahlung verursacht werden. Dies betrifft unter anderem Hochspannungsleitungen, Radarstrahlung, Mikrowellenherde, Mobilfunksendeanlagen oder die Handys selbst. Doch keine der diesen Meldungen zugrundeliegenden Studien konnte bisher einer strengen wissenschaftlichen Prüfung standhalten. Entweder konnten die Ergebnisse in Folgeuntersuchungen nicht reproduziert werden oder die jeweilige statistische Stichprobenauswahl war zu gering.

Im Klartext bedeutet das zweierlei: Erstens, es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg für die Gefährlichkeit jedweder elektromagnetischer Strahlung, wenn die jeweils gültigen Grenzwerte eingehalten werden. Zweitens, es gibt genauso wenig einen Beweis dafür, dass diese Strahlung ungefährlich ist. Aus der Vielzahl der bisher durchgeführten Untersuchungen kann man bisher lediglich schließen, dass das Gefährdungspotenzial nicht sehr hoch ist. Doch bereits in dieser Formulierung wird das Dilemma der gesamten Thematik deutlich: “Nicht sehr hoch” kann statistisch bedeuten, dass die Strahlung bei vielen Menschen gelegentliche, harmlose Befindlichkeitsstörungen verursacht. Es kann aber im anderen Extrem auch bedeuten, dass die jeweilige Strahlung für die meisten Menschen überhaupt keine Folgen hat, aber einige wenige Menschen tödlich erkranken.

Und gerade für letzteres gibt es zumindest schwache Indizien. Im Auftrag des US-Kongresses schloss das National Institute of Environmental Health Sciences (NIEHS) im Jahr 1999 eine Auswertung aller relevanten Studien ab, die bis zu diesem Zeitpunkt über die Gesundheitsgefährdung elektromagnetischer Felder durchgeführt worden waren. Im Mittelpunkt dieser Analyse standen die niederfrequenten elektromagnetischen Felder, die von Überlandhochspannungsleitungen, aber auch von den in jedem Haushalt vorhandenen elektrischen Leitungen und Geräten erzeugt werden.

Der Bericht kam zu dem Schluss, dass keine Einzelstudie für sich einen überzeugenden Beleg für die Gefährdung durch diese elektromagnetischen Felder geliefert hatte. Jedoch deutete die Gesamtschau aller Studien auf ein gering erhöhtes Risiko für Leukämie-Erkrankungen bei Kindern hin. Wieso es so schwierig ist, zu einer wissenschaftlich eindeutigen Aussage bezüglich einer Gefährdung durch elektromagnetische Felder zu kommen, machen die geringen Fallzahlen deutlich, mit denen man es zu tun hat. Eine Hochrechnung des Schweizer Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft erläutert dies.

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Das Bundesamt hat die Studienergebnisse auf die Leukämiefallzahlen in der Schweiz übertragen: Pro Jahr erkranken in der Schweiz etwa 60 Kinder an Leukämie. Gemäß den Studienergebnissen wäre von diesen 60 Leukämiefällen ein Fall durch elektromagnetische Strahlung ausgelöst worden. Die übrigen 59 Fälle müssen anderen Ursachen zugeschrieben werden.

Der NIEHS-Bericht relativierte seine Gefährdungsaussage allerdings in einem wesentlichen Punkt. Während die statistischen Untersuchungen auf ein geringes Gefährdungspotenzial schließen ließen, lieferte die Gesamtschau aller Laborstudien keinen kausalen Zusammenhang zwischen einer Bestrahlung mit niederfrequenter elektromagnetischer Strahlung und dadurch verursachten Veränderungen in lebenden Zellen.

Für hochfrequente elektromagnetische Strahlung ist die Beweislage ähnlich uneindeutig. Ihre Verursacher wie Radargeräte, Mikrowellenherde oder Handys stehen ebenfalls unter dem Verdacht der Gesundheitsgefährdung. Dem ukrainischen Team um Prof. Yuriy Shckorbatov ist es jetzt jedoch in einer Laborstudie gelungen, einen Zusammenhang zwischen der Bestrahlung menschlicher Zellen mit Radarstrahlen und Veränderungen im Erbgut nachzuweisen.

Die Forscher bestrahlten Wangenzellen, die sie zuvor der Mundhöhle von Versuchspersonen entnommen hatten, 10 Sekunden lang mit elektromagnetischer Strahlung der Frequenz 35 Gigahertz. Diese Frequenz wird für Verkehrsradarmessungen genutzt. “Wir haben diese Frequenz relativ willkürlich gewählt”, erläutert Shckorbatov. “Sie liegt in dem Bereich, der unter Verdacht steht, die menschliche Gesundheit zu schädigen.”

Die Stärke (genauer: die Leistungsflussdichte) der Strahlung betrug beim Auftreffen auf die Zellen 0,3 Watt pro Quadratmeter. Dies entspricht der Stärke, die beim Verkehrsradar im Abstand von etwa 3 Metern vom Radargerät gemessen wird. Diese Stärke liegt noch deutlich unter dem von der Europäischen Union empfohlenem Grenzwert von 10 Watt pro Quadratmeter.

Doch trotz der geringen Strahlungsstärke fanden die ukrainischen Forscher eindeutige Veränderungen im Chromatin der Zellen. Chromatin besteht aus DNA-Molekülen, die wiederum die Träger des Erbguts sind. Chromatin existiert in zwei Formen: Im Heterochromatin sind die DNA-Moleküle sehr dicht verpackt und zusammengerollt. In dieser Form ist das Erbgut inaktiv. Es wird keine Erbinformation abgelesen. Dagegen ist die Verpackung im Euchromatin sehr viel lockerer. In dieser Form kann die Erbinformation gelesen und verarbeitet werden.

Das Team um Shckorbatov fand nun nach der Bestrahlung in den Zellen eine “Chromatin-Kondensation”. Das ist eine Umwandlung von Euchromatin zu Heterochromatin und entspricht somit einer Abnahme der Ablese-Aktivität des Erbguts. “Theoretisch kann solch eine Veränderung die Umwandlung einer Zelle in eine Krebszelle zur Folge haben”, sagt Shckorbatov. “Es gibt bisher jedoch keinen direkten Beweis eines Zusammenhangs zwischen Chromatin-Kondensation und Krebs.” Noch in einem weiteren Punkt relativiert Shckorbatov sein Ergebnis: “Strahlung im Radarwellenbereich dringt nur wenige Millimeter tief in den menschlichen Körper ein.”

Fazit: Die Beweislage bleibt unklar. Es gibt keine Beweise für die Schädlichkeit elektromagnetischer Strahlung, sofern die gültigen Grenzwerte eingehalten werden. Das gilt sowohl für niederfrequente als auch für hochfrequente Strahlung. Doch in beiden Fällen gibt es Indizien, die auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung hindeuten. Weltweit wird in Forschungsprojekten versucht, diese Indizien zu erhärten oder zu entkräften.

Bis dahin die vermeintlich sichere Lösung zu wählen und die Grenzwerte vorbeugend herunterzusetzen, kann das Gegenteil des beabsichtigten Schutzes zur Folge haben. Dies zeigt die entsprechende Diskussion bezüglich radioaktiver Strahlung. Hier deuten viele Forschungsergebnisse der letzten Jahre darauf hin, dass schwache radioaktive Strahlung, die die gültigen Grenzwerte um einiges überschreitet, Krebserkrankungen verhindern kann (siehe den wissenschaft.de-Hintergrundbericht “Schützt radioaktive Strahlung vor Krebs?”). Wenn sich dies bestätigt, dann sind die strengen Grenzwerte für radioaktive Strahlung paradoxerweise für zusätzliche Krebserkrankungen verantwortlich.

Y.G.Shckorbatov et.al.: The influence of microwave radiation on the state of chromatin in human cells, arXiv.org:0809.0559v1 Axel Tillemans
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