abmus|tern 〈V.; hat; Mar.〉 Ggs anmustern I 〈V. t.〉 entlassen (Schiffsmannschaft) II 〈V. i.〉 entlassen werden ● er hat abgemustert
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abmus|tern 〈V.; hat; Mar.〉 Ggs anmustern I 〈V. t.〉 entlassen (Schiffsmannschaft) II 〈V. i.〉 entlassen werden ● er hat abgemustert
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Bun|des|ver|fas|sungs|ge|richt 〈n. 11; unz.; Rechtsw.; BRD〉 oberstes Verfassungsgericht
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