Ab|so|lu|tis|mus 〈m.; –; unz.〉 Alleinherrschaft eines Monarchen, der oberster Gesetzgeber, Gerichtsherr, Regierungsoberhaupt u. Militärbefehlshaber ist, absolute Monarchie [zu lat. absolutus ”abgelöst“]
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Ab|so|lu|tis|mus 〈m.; –; unz.〉 Alleinherrschaft eines Monarchen, der oberster Gesetzgeber, Gerichtsherr, Regierungsoberhaupt u. Militärbefehlshaber ist, absolute Monarchie [zu lat. absolutus ”abgelöst“] 1. Januar 2013
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