Be|la|ge|rungs|zu|stand 〈m. 1u; unz.; Rechtsw.; früher〉 Notlage, in der die bürgerlichen Gesetze durch Kriegsgesetze abgelöst werden ● den ~ (über ein Land, eine Stadt) verhängen
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Be|la|ge|rungs|zu|stand 〈m. 1u; unz.; Rechtsw.; früher〉 Notlage, in der die bürgerlichen Gesetze durch Kriegsgesetze abgelöst werden ● den ~ (über ein Land, eine Stadt) verhängen
1. Januar 2013© wissenschaft.de
Bän|der|zer|rung 〈f. 20; Med.〉 Überdehnung der Bänder der Knochengelenke
tä|tig 〈Adj.〉 1 handelnd, wirksam, wirkend 2 tatkräftig ... mehr
♦ Elek|tro|nik|kon|zern 〈m. 1〉 = Elektrokonzern