fi|du|zi|a|risch 〈Adj.; Rechtsw.〉 treuhänderisch ● ~e Sicherheiten hinsichtlich ihres Zustandekommens u. Fortbestehens vom Vorhandensein eines gesicherten Anspruchs unabhängige Kreditsicherheit [<lat. fiduciarius; zu fiducia ”Vertrauen, Überlassung auf Treu u. Glauben“]
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