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Volks|ei|gen|tum 〈n.; –s; unz.; DDR〉 das durch entschädigungslose Enteignung privater Betriebe entstandene Eigentum des Staates an Unternehmen der Industrie, des Handels u. der Landwirtschaft
Gei|er 〈m. 3〉 1 〈Zool.〉 1.1 〈i. w. S.〉 großer Raubvogel 1.2 〈i. e. S.〉 in die nächste Verwandtschaft der Adler u. Habichte gehörender, altweltl. Raubvogel (Aas~, Bart~, Gänse~, Königs~) … mehr
Gei|gen|kas|ten 〈m. 4u; Mus.〉 Kasten zum Aufbewahren u. Transportieren der Geige