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Mas|sen|wir|kungs|ge|setz 〈n. 11; unz.; Chem.〉 grundlegendes chem. Gesetz, nach dem das Produkt der Konzentrationen der Reaktionsausgangsprodukte zu dem der Konzentrationen der Reaktionsendprodukte in einem für die betreffende Reaktion konstanten Verhältnis steht
Ur|teils|ver|kün|dung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Verkündung des Urteils (am Ende eines Prozesses)
Eis|fuchs 〈[–ks] m. 1u; Zool.〉 = Polarfuchs