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Land|schafts|schutz|ge|biet 〈n. 11; Abk.: LSG〉 Landschaftsteil von bes. Eigenart, der durch das Naturschutzgesetz gegen Eingriffe u. Änderungen, die die Natur schädigen, geschützt ist, jedoch der land– u. forstwirtschaftl. Nutzung bzw. als Erholungsgebiet offensteht
Elen|an|ti|lo|pe 〈f. 19; Zool.〉 zu den Waldböcken gehörendes Horntier von plumpem Körperbau, mit bis 85 cm langen, gedrehten Hörnern: Taurotragus oryx
Or|tho|dro|me 〈f. 19; Kartogr.〉 kürzeste Verbindungslinie zweier Punkte der Erdoberfläche, gegeben durch den Großkreis, auf dem beide Punkte liegen [<grch. orthos … mehr