In|dem|ni|tät 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 1 Straflosigkeit 2 nachträgl. Zustimmung der Volksvertretung für eine verfassungswidrige Maßnahme der Regierung [<lat. indemnitas ”Schadlosigkeit“]
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In|dem|ni|tät 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 1 Straflosigkeit 2 nachträgl. Zustimmung der Volksvertretung für eine verfassungswidrige Maßnahme der Regierung [<lat. indemnitas ”Schadlosigkeit“]
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