♦ in|stal|lie|ren 〈V. t.; hat〉 1 〈Tech.〉 eine techn. Anlage ~ einrichten, einbauen 2 〈IT〉 ein Computerprogramm ~ auf die Festplatte eines Computers kopieren u. dort einrichten 3 〈Kirchenrecht〉 einen Geistlichen ~ in ein kirchl. Amt einweisen [<frz. installer ”einrichten, ausstatten, in ein Amt einweisen“ od. <mlat. installare ”in ein (kirchl.) Amt einsetzen“]
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♦ Die Buchstabenfolge in|sta… kann in Fremdwörtern auch ins|ta… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. –stabil, –stabilität .
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