Kom|men|tar 〈m. 1〉 1 wissenschaftl. Erläuterung, z. B. zu einem Gesetzeswerk, zu einer wissenschaftliche Ausgabe 2 nähere Erklärung 3 〈Zeitungsw.; TV〉 Meinungsbeitrag zu einem öffent. Ereignis od. Thema ● ~ überflüssig! 〈umg.〉 dazu braucht man nichts zu sagen, die Sache spricht für sich selbst, ist offensichtlich; deine ~e kannst du dir sparen deine Bemerkungen; kein ~! dazu werde ich mich nicht äußern!; einen ~ zu etwas geben [<lat. commentarius ”schriftl. Aufzeichnung“; → kommentieren]
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