Kreuz|ver|hör 〈n. 11〉 1 〈Rechtsw.〉 Vernehmung eines Zeugen durch beide Parteien 2 〈allg.〉 Verhör einer Person durch mehrere andere mit oft scheinbar unzusammenhängenden Fragen
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Kreuz|ver|hör 〈n. 11〉 1 〈Rechtsw.〉 Vernehmung eines Zeugen durch beide Parteien 2 〈allg.〉 Verhör einer Person durch mehrere andere mit oft scheinbar unzusammenhängenden Fragen
1. Januar 2013© wissenschaft.de
Mu|si|kan|ten|kno|chen 〈m. 4; umg.; Anat.〉 sehr schmerzempfindliches unteres Ende des Gelenks am Oberarmknochen; Sy 〈volkstüml.〉 Mäuschen ( ... mehr
Ura|ni|nit 〈n. 11; unz.; Min.〉 pechschwarzes Mineral; Sy Pechblende ... mehr
Te|le|fon|häus|chen 〈n. 14〉 (meist) freistehendes, verglastes Häuschen mit Münzfernsprecher od. Kartentelefon