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Für|sor|ge|pflicht 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 Pflicht, für das Wohl der jmdm. anvertrauten Personen zu sorgen, z. B. des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern ● der Staat vernachlässigt seine ~ gegenüber den Bürgern
Pro|me|thi|um 〈n.; –s; unz.; chem. Zeichen: Pm〉 zu den Metallen der Seltenen Erden gehörendes chem. Element, Ordnungszahl 61 [nach dem grch. Titanen Prometheus … mehr
einmot|ten 〈V. t.; hat〉 1 mit einem Mittel gegen Motten einpacken (Kleider) 2 〈umg.; fig.〉 aussortieren, wegschmeißen (altes Spielzeug, alte Kleider) … mehr