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Ge|richts|stand 〈m. 1u; Rechtsw.〉 Ort, dessen Gericht bei einer Rechtssache zuständig ist od. sein soll, meist der Wohnort des Beklagten od. der Tatort ● ~ ist Bonn; vertraglich vereinbarter ~
Blatt|sprei|te 〈f. 19; Bot.〉 Fläche des Pflanzenblattes ohne Blattstiel u. Blattscheide; Sy Lamina ( … mehr
Chat|ter 〈[tæt–] m. 3; IT〉 jmd., der im Internet kommuniziert [→ chatten … mehr