Nö|ti|gung 〈f. 20〉 1 das Nötigen, Genötigtwerden 2 〈Rechtsw.〉 Straftatbestand, den jmd. begeht, der einen anderen zu einem Verhalten mittels Gewalt od. Drohung rechtswidrig zwingt ● sexuelle ~; wegen ~ (zur Falschaussage, Zwangsheirat o. Ä.) verurteilt werden
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