Nut|zungs|recht 〈n. 11〉 1 Recht zur Nutzung einer Sache 2 〈Rechtsw.〉 urheberrechtliche Lizenz ● sie macht von ihrem ~ Gebrauch; die ~e an einem Werk besitzen
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Kö|nigs|pal|me 〈f. 19; Bot.〉 bis zu 50 m hohe Palme mit schnurgeradem, unterhalb der Mitte etwas angeschwollenem Stamm: Oreodoxa regia
Sper|lings|kauz 〈m. 1u; Zool.〉 sehr kleine, behände Eule der europäischen Gebirgswälder: Glaucicium passerinum