♦ Pa|tro|zi|ni|um 〈n.; –s, –ni|en〉 1 〈im antiken Rom〉 Vertretung durch einen Patron vor Gericht 2 〈MA〉 Rechtsschutz des Gutsherrn für seine Untergebenen 3 Schutzherrschaft eines Heiligen (Patrons) über eine Kirche 4 Fest dieses Heiligen; Sy Patronatsfest [→ Patron]
♦ Die Buchstabenfolge pa|tr… kann in Fremdwörtern auch pat|r… getrennt werden.
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