Per|so|nal|ver|tre|tung 〈f. 20; Rechtsw.〉 I 〈unz.〉 gesetzlich vorgeschriebene Interessenvertretung von Beamten, Angestellten u. Arbeitern des öffentlichen Dienstes II 〈zählb.〉 Organ (Personalrat), das die Personalvertretung (I) übernimmt ● die ~ stimmt der Vereinbarung zu
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