Rechts|weg 〈m. 1〉 Inanspruchnehmen des Gerichts ● den ~ beschreiten, einschlagen, gehen die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen; eine Sache auf dem ~ entscheiden; der ~ ist ausgeschlossen (bei Preisausschreiben)
Teilen:
Rechts|weg 〈m. 1〉 Inanspruchnehmen des Gerichts ● den ~ beschreiten, einschlagen, gehen die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen; eine Sache auf dem ~ entscheiden; der ~ ist ausgeschlossen (bei Preisausschreiben)
1. Januar 2013© wissenschaft.de
Pla|tin 〈a. [–′–] n.; –s; unz.; chem. Zeichen: Pt〉 weißes, glänzendes Edelmetall, Ordnungszahl 78 [<span. platina ... mehr
♦ Kon|tra|fak|tur 〈f. 20; Mus.〉 Umdichtung eines Gesangstextes (oft eines weltlichen in einen geistlichen od. umgekehrt) unter Beibehaltung der Melodie [<lat. contrafactus ... mehr
Ar|peg|gio 〈[–pdo:] n.; – od. –s, –s od. –peg|gi|en [–pdn]; Mus.〉 Akkord, dessen Töne einzeln u. rasch nacheinander, harfenartig gespielt werden [→ arpeggio ... mehr