Rich|ter 〈m. 3〉 1 〈i. w. S.〉 jmd., der über etwas od. jmdn. richtet 2 〈i. e. S.〉 mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten vom Staat bevollmächtigter Beamter 3 〈Pl.; nach bibl. Überlieferung〉 Stammeshelden u. zeitweise Regenten der Israeliten zwischen der Landnahme u. der Einsetzung des Königtums 4 〈El.; kurz für〉 4.1 Gleichrichter 4.2 Wechselrichter ● das Buch der ~ über die Geschichte der Richter berichtender Teil des AT; wo kein Kläger ist, da ist auch kein ~ 〈Sprichw.〉; ein ~ soll zwei gleiche Ohren haben 〈Sprichw.〉 er soll beide Parteien unparteiisch anhören, damit er ihnen gerecht werden kann; ein gerechter, milder, strenger, ungerechter, weiser ~; der höchste ~ Gott; er entzog sich dem irdischen ~ durch Selbstmord; er wird bald vor dem letzten ~ stehen 〈poet.〉 vor Gott, er wird bald sterben; jmdn. od. etwas vor den ~ bringen; jmdn. zum ~ bestellen; man soll sich nicht zum ~ über seine Mitmenschen aufwerfen, machen [<ahd. rihtari; → richten]
Wahrig Wissenschaftslexikon
Richter
1. Januar 2013
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