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Ob|li|ga|ti|o|nen|recht 〈n. 11; unz.; schweiz.; Rechtsw.; Abk.: OR〉 Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, das die gesetzlichen Bestimmungen des Schuld–, Arbeits–, Gesellschafts– u. Wertpapierrechts enthält
Ibe|ris 〈f.; –, Ibe|ren; Bot.〉 = Schleifenblume [lat. <grch. iberis … mehr
Man|ga|nit 〈m. 1; unz.; Min.〉 braunschwarzes Mineral, kommt hauptsächlich in hydrothermalen Quellen vor