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klag|bar 〈Adj.; Rechtsw.〉 so beschaffen, dass man vor Gericht darauf klagen kann ● die Angelegenheit ist (nicht) ~
Bal|last|was|ser 〈n. 13; unz.; Schifffahrt〉 Wasser, das als Ballast (1) in Schiffen mitgeführt wird, um fehlendes Gewicht auszugleichen
Ga|la|vor|stel|lung 〈f. 20; Theat.〉 Festvorstellung; Sy 〈kurz〉 Gala … mehr