Sub|si|di|a|ri|tät 〈f. 20; unz.〉 1 〈Pol.; Soziol.〉 1.1 〈kurz für〉 Subsidiaritätsprinzip 1.2 staatliche Unterstützung, die aber nur auf eine Ergänzung der Eigenverantwortung abzielt 2 〈kath. Kirche〉 auf die Kirchenverfassung übertragener Subsidiarismus 3 〈Rechtsw.〉 konkurrierender Zusammenprall von Rechtsnormen in Bezug auf Straftaten [→ subsidiarisch]
Wahrig Wissenschaftslexikon
Subsidiarität
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