Ter|ri|to|ri|a|li|täts|prin|zip 〈n.; –s; unz.〉 1 Grundsatz, dass ein erworbenes Staatsgebiet in die Gewalt des erwerbenden Staates übergeht 2 Grundsatz, dass jeder, der sich in einem Staat aufhält, dessen Gewalt untersteht 3 〈Rechtsw.〉 Anwendung der Rechtsordnung eines Staates auf Vorgänge u. Handlungen, die sich in seinem Territorium abgespielt haben
Wahrig Wissenschaftslexikon
Territorialitätsprinzip
1. Januar 2013
Teilen:
Weitere Artikel aus der Redaktion
Anzeige
bild der wissenschaft | Aktuelles Heft

Anzeige
Dossier
Nachgefragt
Videoportal zur deutschen Forschung
Dossiers
Aktueller Buchtipp
Wissenschafts-Videos
Wissenschaftslexikon
M–Com|merce 〈[mkmœ:s] m.; –; unz.; IT; Abk. für engl.〉 Mobile Commerce
Space|lab 〈[spslæb] n. 15〉 bemannte Raumstation für wissenschaftliche Untersuchungen, die im Spaceshuttle eingesetzt wird; Sy Raumlabor ... mehr
Mit|tel|al|ter 〈n. 13; unz.; Abk.: MA〉 geschichtl. Zeitraum zw. Altertum u. Neuzeit, etwa 5. bis 15. Jh. [Lehnübersetzung von lat. medium aevum ... mehr
Anzeige