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Für|sor|ge|pflicht 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 Pflicht, für das Wohl der jmdm. anvertrauten Personen zu sorgen, z. B. des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern ● der Staat vernachlässigt seine ~ gegenüber den Bürgern
To|po|gra|fie 〈f. 19〉 oV Topographie 1 Ortskunde, Lagebeschreibung … mehr
Jive 〈[dv] m. 6; unz.; Mus.〉 sehr schneller, schwungvoller, improvisierter Swing [Herkunft nicht bekannt]