Wirt 〈m. 1〉 1 Inhaber od. Pächter einer Gaststätte, Gastwirt, Gastgeber 2 Vermieter eines Zimmers 3 〈Biol.〉 der von Parasiten befallene Organismus ● die Rechnung ohne den ~ machen 〈fig.〉 etwas ohne Rücksicht auf einen anderen tun, der sich dann zur Wehr setzt, seine Einwilligung nicht gibt [<mhd., ahd. wirt ”Ehemann, Hausherr; Landesherr, Gebieter, Gastwirt“ <got. wairdus ”Gastfreund“ <germ. *werdu– ”Mahl, Bewirtung“]
Wahrig Wissenschaftslexikon
Wirt
1. Januar 2013
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