Anzeige
1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite »

Erste Filmvorführung in Berlin

1.11.1895

Erste Filmvorführung in Berlin

Nie zuvor hatte das Publikum solche Bilder gesehen. Rund 1500 Zuschauerinnen und Zuschauer wohnten am 1. November 1895 der ersten kommerziellen Filmvorführung in Deutschland bei. Die beiden Brüder Max und Emil Skladanowsky luden in das berühmte Berliner Varietétheater „Wintergarten“, südlich des Bahnhofs Friedrichstraße, ein, um ihre „lebenden Bilder“ vorzuführen. Und die Menge zeigte sich begeistert. Die neun Szenen des rund sieben Minuten langen Films zeigten etwa ein boxendes Känguru, tanzende Kinder oder akrobatische Vorführungen einer Artistenfamilie. Die einzelnen Filmsequenzen waren zwischen sechs und 16 Sekunden lang und wurden jeweils einmal wiederholt. Ursprünglich zum Schluss des Hauptprogramms geplant, stellte sich die Filmvorführung sofort als ein Erfolg heraus.

Der gelernte Glasmaler und Fotograf Max Skladanowsky hatte viele Jahre Erfahrungen mit der Erstellung von Nebelbildern (projizierte Bilder, die allmählich ineinander übergehen) gesammelt. Gemeinsam mit seinem Bruder Emil wollte er die gängigen Projektionstechniken revolutionieren. Das Ergebnis war das „Bioskop“, ein neuentwickelter Projektor. Dieser machte die bewegten Bilder möglich. Wenn auch die Brüder Skladanowsky zu den Pionieren der Filmgeschichte zählen, gilt heute ein anderes Brüderpaar als Wegbereiter des Kinos: Die Brüder Lumière aus Frankreich entwickelten praktisch zeitgleich ihren „Kinematographen“, der dem „Bioskop“ technisch überlegen war.

Anzeige
DAMALS | Aktuelles Heft
Bildband DAMALS Galerie
Der Podcast zur Geschichte

Geschichten von Alexander dem Großen bis ins 21. Jahrhundert. 2x im Monat reden zwei Historiker über ein Thema aus der Geschichte. In Kooperation mit DAMALS - Das Magazin für Geschichte.
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
 
Anzeige
Wissenschaftslexikon

Blatt|schei|de  〈f. 19; Bot.〉 scheidenförmig um einen Stängel gelegtes Blatt (z. B. bei Gräsern)

höchst|rich|ter|lich  〈Adj.; Rechtsw.〉 ~e Entscheidung E., die von dem höchsten Gericht getroffen wurde

Mit|tel|darm|drü|se  〈f. 19; Zool.〉 verzweigtes Darmanhangsorgan von Krebsen, Spinnentieren u. Weichtieren, in dem Endverdauung u. Stoffaufnahme stattfinden, sog. Leber

» im Lexikon stöbern
Anzeige
Anzeige
Anzeige