1555 wurde zwischen Ferdinand I. und den Reichsständen der Augsburger Religionsfrieden besiegelt, der den Anhängern der „Confessio Augustana“ die freie Religionsausübung und ihre Besitzstände zusicherte. Auch in den österreichischen Erblanden wünschte man sich eine solche Toleranz gegenüber dem lutherischen Bekenntnis, dem ein Großteil des österreichischen Adels anhing. Kaiser Maximilian II. jedoch wollte von Zugeständnissen nichts wissen, sah er doch darin die Zementierung einer Trennung zwischen Protestanten und Katholiken. Die Türkenkriege aber zwangen ihn zum Umdenken, denn nun benötigte er die Steuern der Protestanten.
1568 gewährte er eine Religionskonzession – eine vorläufige Anerkennung des Augsburger Bekenntnisses –, die er an die Ausarbeitung einer Kirchenordnung knüpfte. Nachdem ihm diese mit der „Christlichen Kirchen Agenda“ vorgelegt worden war, erließ Maximilian am 14. Januar 1571 die Religionsassekuration. Diese gestand den Anhängern des Augsburger Bekenntnisses in den österreichischen Erblanden die freie Religionsausübung zu, allerdings nur den Adligen und Rittern. Die Städte und die Calvinisten waren davon ausgeschlossen. In der Folge bildete sich in Ober- und Niederösterreich allmählich eine ständisch geprägte lutherische Kirche heraus.