Konflikte aller Art führten im Mittelalter allzu häufig zu einer Fehde. Die Fehde war bestimmten Regeln unterworfen und galt als legitimes Mittel zur Rechtsfindung, doch zu leiden hatte die wehrlose Landbevölkerung, die in den Streit involviert wurde. Den Bemühungen der Kirche seit dem 11. Jahrhundert, durch „Gottesfrieden“ dem um sich greifenden Fehdewesen Einhalt zu gebieten und Zeiten der Waffenruhe zu schaffen, schlossen sich weltliche Herrschaftsträger und der König an.
Als ein Höhepunkt der Landfriedensbewegung im Hochmittelalter gilt der am 15. August 1235 von Kaiser Friedrich II. erlassene Mainzer Reichslandfrieden. Der Staufer hatte kurz zuvor seinen rebellischen Sohn Heinrich (VII.) entmachtet und nutzte den Mainzer Hoftag, um die Rechts- und Herrschaftsstrukturen des Reichs nördlich der Alpen neu zu gestalten. Der erstmals auch auf Deutsch und auf unbestimmte Zeit verkündete Reichslandfrieden bezog sich vor allem auf das Fehdewesen. Bedurfte es seit 1186 eines Fehdebriefs, in dem die gewaltsame Konfliktführung angekündigt wurde, so musste ihr von jetzt an ein richterliches Urteil vorausgehen. Denn „wo die Autorität des Rechts fehlt, nimmt zügellose Raserei überhand“. Der Kaiser strukturierte das königliche Hofgericht neu und führte nach sizilischem Vorbild einen ständigen Hofrichter ein. Zumindest de iure war das Faustrecht damit rechtlich begrenzt worden. Endgültig verboten wurde das Fehdewesen aber erst 1495 im Ewigen Landfrieden.