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Gesetz gegen schlechte Luft

18.01.1974

Gesetz gegen schlechte Luft

Bereits 1961 forderte Willy Brandt, dass der Himmel über dem Ruhrgebiet wieder blau werden müsse. Er verwies damit auf die Schattenseite des „Wirtschaftswunders“, die vor allem sozial schlechter gestellte Menschen betraf. Sie litten am stärksten durch Schadstoffe und zunehmenden Lärm. Brandt räumte mit Beginn seiner Kanzlerschaft 1969 dem Umweltschutz einen besonderen Stellenwert ein. 1970 folgte ein Sofortprogramm und im September 1971 das erste Umweltprogramm einer Bundesregierung.

Am 18. Januar 1974 stand das wichtigste umweltpolitische Vorhaben auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags: In zweiter und dritter Lesung wurde das Gesetz zum Schutz vor Lärm, schlechter Luft, Erschütterungen und Strahlen beraten. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet. Das Gesetz regelte die systematische Begrenzung von Emissionen. Alle Redner hoben in der Debatte hervor, dass es darum ging, schädlichen Umwelteinwirkungen vorzubeugen. So wurden Landesregierungen ermächtigt, Maßnahmen gegen Smog vorzuschreiben. Dass das Gesetz keine bloße Symbolpolitik war, zeigten die Konsequenzen bei Nicht-Befolgung: Ordnungswidrigkeiten sollten mit Geldbußen bis zu 100 000 Mark, Straftaten mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden. Unter Brandts Nachfolger Helmut Schmidt wurde im Sommer 1974 das Umweltbundesamt gegründet.

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al|ve|o|lär  〈[–ve–] Adj.; Med.〉 mit kleinen Hohlräumen, Fächern versehen

Che|mo|keu|le  〈[çe–] f. 19; umg.〉 Sprühgerät, dessen Inhaltsstoff Haut– u. Augenreizungen verursacht u. bei polizeilichen Großeinsätzen gegen Demonstrierende eingesetzt wird; Sy chemische Keule … mehr

Apho|nie  〈f. 19; unz.; Med.〉 = Afonie

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