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Élysée-Vertrag unterzeichnet

22.01.1963

Élysée-Vertrag unterzeichnet

Er gilt als symbolträchtiges Abkommen in den deutsch-französischen Beziehungen: der Élysée-Vertrag. Am 22. Januar 1963 unterzeichneten Staatspräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer den „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit“ im Pariser Élysée-Palast. Knapp 18 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs sollte mit dem „Jahrhundertvertrag“ die „Erbfeindschaft“ beider Länder überwunden werden. Beschlossen wurden regelmäßige Konsultationen auf Regierungsebene, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Errichtung des Deutsch-Französischen Jugendwerks. Gerade der letzte Teil kann als größter Erfolg des Élysée-Vertrags gelten. Seit der Gründung im Jahr 1963 hat das Deutsch-Französische Jugendwerk fast 400 000 Austauschprogramme aufgelegt und über 9,5 Millionen Jugendlichen die Teilnahme ermöglicht.

Aus französischer Sicht verfehlte man mit dem Abkommen jedoch ein wesentliches Ziel. Charles de Gaulle wollte mit dem Vertrag die fortschreitende deutsche Westbindung an die USA unterbinden. Er befürchtete ein deutsch-amerikanisches Machtzentrum, das zu Lasten Frankreichs ging. Trotz de Gaulles Befürchtungen bildete der Élysée-Vertrag ein wichtiges Fundament der deutsch-französischen Partnerschaft. Er wirkte als Motor für die europäische Zusammenarbeit.

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