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Preußen schafft Adel ab

23.06.1920

Preußen schafft Adel ab

Das Jahr 1918 wurde für den Adel in Deutschland zum „Annus horribilis“. Nach dem Ersten Weltkrieg ging mit dem Niedergang der Monarchie gleichfalls die Ära des Adels im Deutschen Reich zu Ende. Bereits in der Weimarer Reichsverfassung wurden die 60 000 bis 100 000 im Reichsgebiet lebenden Adligen vor dem Gesetz gleichgestellt. Auch die Länder im Reich erließen Gesetze, welche die Vorrechte des Adels beschnitten. Preußen machte dabei den Anfang. Am 23. Juni 1920 beschloss die Preußische Landesversammlung das „Gesetz über die Aufhebung des Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen“. Mit einem Adelstitel waren damit keinerlei Rechtsfolgen mehr verbunden. Der Titel galt nur noch als Teil des bürgerlichen Namens. Adlige verloren das Recht eigener Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit. Nicht wenige adlige Familien erlebten in dieser Phase einen Orientierungsverlust, der zu einer Ablehnung der neuen demokratischen Staatsform führte. Viele Adlige standen zudem vor erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, so dass neben dem gefühlten sozialen Niedergang auch der wirtschaftliche Abstieg drohte. Für manche bot der aufkommende Nationalsozialismus eine neue Heimat.

Auch wenn damals die Vorrechte sowie die Hausvermögen des Adels aufgelöst wurden, bleiben noch 100 Jahre später Probleme ungelöst. So wird bis in unsere Tage über die Entschädigung von Adelsfamilien gestritten.

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Va|ku|o|le  〈[va–] f. 19; Biol.〉 mit Flüssigkeit gefülltes Bläschen im Zellplasma [<frz. <lat. vacuum; … mehr

Per|se|ve|ra|ti|on  〈[–v–] f. 20; Psych.〉 Beharren od. beharrliche Wiederkehr von Vorstellungen, Bildern, Gehörtem (Melodie) usw. im Bewusstsein

♦ ma|kro|mo|le|ku|lar  〈Adj.; Chem.〉 auf den chem. Reaktionen von Makromolekülen beruhend, die Eigenschaften von Makromolekülen aufweisend

♦ Die Buchstabenfolge ma|kr… kann in Fremdwörtern auch mak|r… getrennt werden.
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