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Kaiser ohne Krönung

04.02.1508

Kaiser ohne Krönung

Im Jahr 1507 machte sich der römisch-deutsche König Maximilian I. nach Rom auf, um durch den Papst zum Kaiser gekrönt zu werden. Für ihn, der sich als Oberhaupt der christlichen Welt begriff, war die Kaiserwürde essentiell. Sein Romzug und die erhoffte Kaiserkrönung scheiterten jedoch am Widerstand der Republik Venedig, weshalb der Habsburger zu Beginn des Jahres 1508 in Trient festsaß. In der „Goldenen Bulle“ war 1356 formell bestätigt worden, dass es der Zustimmung des Papstes bei der Wahl zum römisch-deutschen König nicht mehr bedurfte. Aber die Kaiserwürde konnte der König bis dahin ohne Krönung durch den Papst nicht erlangen.

Da ihm der Weg nach Rom versperrt war, brach Maximilian nun mit dieser Tradition. Am 4. Februar 1508 gab er im Dom zu Trient in einer feierlichen Zeremonie bekannt, fortan ohne Romzug und Krönung den Titel „Erwählter Römischer Kaiser“ zu tragen. Freilich hatte Papst Julius II. vorher seine Zustimmung gegeben, und Maximilian betonte ausdrücklich, den Zusatz „erwählt“ habe er deshalb vorangestellt, „daß Unser heiliger Vater Pabst und der Stuhl zu Rom nicht dafür halten, als ob Wir ihnen die Römische Kayserliche Crönung entziehen“. Doch bereits Maximilians Nachfolger Karl V. nahm diesen Titel gleich bei seiner Königskrönung im Jahr 1520 an. Dass er 1530 durch den Papst zusätzlich die Kaiserkrone empfing, war nur noch ein leerer Akt. Er sollte der letzte Habsburgerkaiser sein, der vom Papst gekrönt wurde.

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