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„Hexenbulle“ wird erlassen

05.12.1484

„Hexenbulle“ wird erlassen

Schon in der Antike glaubten die Menschen, dass es Hexen und Zauberer gebe, die durch magische Praktiken Böses anrichteten. Seit dem 15. Jahrhundert aber bildete sich eine neue, komplexe Hexenlehre heraus, die die Existenz einer Hexensekte behauptete. Hexen, so lehrten nun Traktate, schmiedeten einen Pakt mit dem Teufel, begingen mit ihm Unzucht, schwangen sich in die Lüfte und trafen sich beim Hexensabbat. Von all diesem war auch der elsässische Dominikanerprior Heinrich Kramer (lateinisch: Institoris) überzeugt. Wo der Inquisitor der Ordensprovinz Alemannia auch hinkam, versuchte er Hexen ausfindig zu machen, etwa in der Stadt Ravensburg.

1484 wandte sich Kramer an Papst Innozenz VIII. Ihm legte er einen Text vor, der in dessen Bulle „Summis desiderantes affectibus“ vom 5. Dezember 1484 übernommen wurde. In dieser „Hexenbulle“ wird die Gefährlichkeit der Hexensekte behauptet und die Notwendigkeit angemahnt, sie mit den Mitteln der Inquisition auszurotten. Nicht nur die neue Hexenlehre, sondern auch Kramer erhielt damit die höchste kirchliche Bestätigung. Doch nicht überall zeigte man sich folgsam: In Innsbruck beispielsweise durchschauten Bischof und Landesherr Kramers Prozessmethoden, durch Verdrehung von Aussagen, Brutalität und Folter ein Geständnis um jeden Preis erzwingen zu wollen, und warfen ihn aus dem Land. Unbeirrt davon, schrieb Kramer einen eigenen Beitrag zur Hexenlehre, den berüchtigt gewordenen „Hexenhammer“ (lateinisch „Malleus maleficarum“), dem
er die „Hexenbulle“ voranstellte.

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