Am 7. August 1815 kamen die 22 souveränen Kantone im Zürcher Großmünster zusammen, um gemeinsam den sogenannten Bundesvertrag zu beschwören, „zur Behauptung von Freiheit, Unabhängigkeit und Sicherheit gegen alle Angriffe fremder Mächte“, wie es hieß. Die napoleonische Mediationsakte von 1803, die bisherige verfassungsrechtliche Grundlage für die Eidgenossenschaft, sollte nach dem Sieg der antifranzösischen Koalition über Napoleon ersetzt werden. Die Aushandlung zog sich über zwei Jahre hin – unter der ständigen Gefahr eines Bürgerkriegs. Doch die Furcht vor einer äußeren Bedrohung und der massive Druck der siegreichen Großmächte ließ die Einigung gelingen.
Einer der zentralen Bestandteile des 15 Artikel umfassenden Vertrags war die Stärkung der Militärkompetenz des Bundes zur Behauptung der Neutralität der Schweiz. Mit der gegenseitigen Anerkennung der Kantonsgebiete legte man die bis heute gültige Landesgrenze der Schweiz fest. Mit dem Passus, dass unter den Kantonen keine Verbindungen zu Lasten des Bundes und anderer Kantone beschlossen werden durften, fand ein abgeschwächtes Sonderbundsverbot Eingang in das Dokument. Dies sollte für den späteren Ausbruch des Sonderbundskrieges Folgen haben. Der Bündnisvertrag, der zum ersten Mal auch den Namen „Schweiz“ enthielt, bildete die Rechtsgrundlage der Eidgenossenschaft, bis er durch die Bundesverfassung von 1848 abgelöst wurde.