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Frauenwahlrecht in der Schweiz

07.02.1971

Frauenwahlrecht in der Schweiz

Es war ein langer und steiniger Weg: 123 Jahre nach Gründung der heutigen Schweiz durften endlich Frauen auch auf Bundesebene an den Wahlurnen ihre Stimme abgeben. Ermöglicht wurde dies durch die Volksabstimmung vom 7. Februar 1971 über das Frauenstimm- und Wahlrecht in eidgenössischen Angelegenheiten. 65,7 Prozent der männlichen Stimmberechtigten votierten für die Beschlussvorlage. In 17 Kantonen überwogen die Ja-Stimmen, acht Kantone, hauptsächlich der deutschsprachigen Schweiz, votierten dagegen.

Erste Versuche, das Frauenstimmrecht in der Schweiz einzuführen, gab es bereits im 19. Jahrhundert. Während sich dies im übrigen Europa schließlich durchgesetzt hatte, blieb die Schweiz ein Hort des Konservatismus. Doch nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs der Druck durch Frauenverbände, die ihrem Ärger durch laute Proteste Luft machten, bis schließlich die Befürworter des Frauenstimmrechts bei der Volksabstimmung 1971 siegten. Bei den eidgenössischen Wahlen vom 31. Oktober 1971 waren Frauen erstmals aktiv und passiv wahlberechtigt. Danach saßen im Nationalrat elf Frauen. Bei 200 Mandataren betrug der Frauenanteil 5,5 Prozent (zum Vergleich: 1972 betrug die Frauenquote im Deutschen Bundestag 5,8 Prozent). Die meisten Schweizer Kantone und Gemeinden zogen kurz darauf nach, doch Widerstand gab es weiterhin, am längsten im Kanton Appenzell Innerrhoden. Dort verhalf erst die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts vom 27. November 1990 den Frauen zu ihrem Wahlrecht.

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