„Kann einer politischen Körperschaft, die, weit entfernt, aus Leidenschaft zu handeln …, jene unnütze Grausamkeit, das Werkzeug der Wut, des Fanatismus oder schwacher Tyrannen innewohnen?“ schrieb der aufgeklärte italienische Rechtswissenschaftler Cesare Beccaria 1766 in seiner Abhandlung „Dei Delitti e delle Pene“ („Über Verbrechen und Strafen“). Er forderte den vollständigen Verzicht auf Folter und Todesstrafe. „Sorget dafür, daß die Gesetze weniger die Klassen der Menschen begünstigen als die Menschen schlechthin“, schrieb er. Nicht mehr der Gedanke an Sühne, sondern ein auf Rechtssicherheit ausgerichtetes humanes Strafrecht sollte neue Wege in der Verbrechensbekämpfung weisen. Beccarias Werk erntete Jubel ebenso wie schärfsten Tadel. Auf fruchtbaren Boden fielen seine Gedanken bei Leopold I., (als Kaiser Leopold II.) Großherzog der Toskana. Am 30. November 1786 schaffte dieser in der Toskana Folter und Todesstrafe „auf ewige Zeiten“ ab. Lange Zeit folgte niemand seinem Beispiel, zu radikal erschienen selbst den aufgeklärten Zeitgenossen Beccarias Ideen.
30. November 1786
Abschaffung der Todesstrafe in der Toskana
2. November 2006
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