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Achtstundentag-Gesetz

06.07.1968

Achtstundentag-Gesetz

„Wir schlagen acht Arbeitsstunden als legale Schranke des Arbeitstags vor“. So äußerte sich die amerikanische „Nationale Arbeiterunion“ auf ihrem Kongress in Baltimore 1866. Die zusätzliche Freizeit sollte die Arbeiter dazu bringen, höhere Löhne einzufordern.

Zwei Jahre und unzählige politische Aktionen später war es schließlich so weit: Im Juni 1868 verabschiedete der amerikanische Kongress die Beschränkung der Arbeitszeit für Männer im Dienst von Bundesbehörden auf acht Stunden. Am 6. Juli 1868 trat diese erste nationale Begrenzung des Arbeitstages für die Werktätigen in der Marinewerft in Charlestown, Massachusetts, in Kraft.

Doch der Sieg war für die Beschäftigten ein zweischneidiger Erfolg. Zwar verkürzten die Behörden die Arbeitszeit wie vorgeschrieben, doch verringerten sie gleichzeitig den Arbeitslohn um 20 Prozent. Die Gewerkschafter sahen sich durch das Manöver getäuscht, allerdings fehlten ihnen die gesetzlichen Druckmittel, um die Lohnkürzungen zu verhindern. Daher trugen es die Arbeiter mit einiger Fassung, als der Supreme Court der USA 1876 das Gesetz für nichtig erklärte.

Der Bund, so das Gericht, könne nicht per Gesetz daran gehindert werden, Verträge „über mehr oder weniger als acht Stunden zu schließen“. Wenn auch dem „Achtstundentag-Gesetz“ kein langes Leben beschieden war, so einigte die Agitation für die Arbeitszeitverkürzung die Arbeiterschaft. Mit der etwa 800 000 Mitglieder zählenden „Nationalen Arbeiterunion“ war in den USA die erste national bedeutsame Gewerkschaftsorganisation entstanden.

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