Es war wohl der spektakulärste Politikskandal der bundesrepublikanischen Nachkriegszeit: die Flick-Parteispendenaffäre. Bei einer Durchsuchung im Haus des Chefbuchhalters des Flick-Konzerns stießen Steuerfahnder auf Unterlagen, die Aufschluss über verdeckte Spenden des Unternehmens gaben. So waren in den 1970er Jahren 26 Millionen Mark an Politiker aller Parteien im Bundestag verteilt worden, allerdings ungleich: Besonders profi‧tierten diejenigen der CDU/CSU und der FDP. Anrüchig war jedoch noch etwas anderes: Zwischen 1976 und 1978 genehmigte das FDP-geführte Wirtschaftsministerium eine vom Konzern beantragte Steuerbefreiung für die Reinvestition eines Aktienverkaufs in Höhe von etwa zwei Milliarden Mark. Hier stießen die Fahnder auf einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen den Steuerbefreiungsbewilligungen und beträchtlichen Geldzahlungen des Konzerns an einige Politiker.
Am 29. November 1983 erhob die Bonner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Geschäftsführer des Flick-Konzerns Eberhard von Brauchitsch und den Manager Manfred Nemitz wegen Bestechung sowie unter anderen gegen die FDP-Wirtschaftsminister Hans Friderichs (im Amt bis 1977) und Otto Graf Lambsdorff wegen Bestechlichkeit. Letzterer trat im Juni 1984 zurück. Bestechung bzw. Bestechlichkeit ließen sich nicht nachweisen. Von Brauchitsch und die beiden Politiker wurden 1987 lediglich wegen Steuerhinterziehung bzw. wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Der offenbar gewordene Einfluss des Kapitals auf die Politik beschädigte jedoch das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie.