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Blutgericht in Thorn

07.12.1724

Blutgericht in Thorn

Der Sachsen-Kurfürst August der Starke verfolgte mit Konsequenz die Möglichkeit, die polnische Königskrone zu erlangen. Der Protestant konvertierte 1697 zum Katholizismus und wurde als August II. König von Polen. Für seine protestantischen Untertanen in Sachsen hatte seine Konversion kaum Konsequenzen. In einigen polni‧schen Regionen mit Religionsfreiheit jedoch machte sich mit dem Machtwechsel eine stärkere Rekatholisierung geltend – auch in Thorn (polnisch Toru´n).

In der Stadt an der Weichsel, die 1588 die Religionsfreiheit erlangt hatte, war die Mehrheit der Bevölkerung protestantisch. Mit dem Herrschaftsantritt Augusts begannen die Spannungen zwischen Katholiken und Protestanten zu wachsen, so auch zwischen Schülern des Thorner Jesuitenkollegs und protestantischen Gymnasiasten. Als Letztere 1724 während der Fronleichnamsprozession das Jesuitenkolleg stürmten und völlig verwüsteten, eskalierte die Lage. Die Jesuiten erhoben Klage. August II. zitierte den protestantischen Bürgermeister und Kurator des Gymnasiums Johann Gottfried Roesner vor Gericht. Wegen „Pflichtvernachlässigung und Aufruhr“ wurde er zusammen mit neun Räten am 7. Dezember 1724 hin‧gerichtet. Alle protestantischen Hauptkirchen der Stadt wurden geschlossen und katholischen Orden übereignet. Auch sollte der Rat künftig mehrheitlich katholisch besetzt sein. In Zeiten der Aufklärung sorgte das „Thorner Blutgericht“ europaweit für fassungsloses Entsetzen.

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