Das „Bureau d’Adresse“ in Paris scheint die erste offizielle Anlaufstelle für Arbeitssuchende gewesen zu sein. Gegen eine Gebühr wurden hier Arbeitswillige an Arbeitgeber vermittelt. Neu an dieser Einrichtung war aber vor allem, daß sie an einer festen Stelle Quartier bezog, denn Arbeitsvermittlung selbst gab es in mehreren Formen schon seit längerem im vorindustriellen Europa. Im Mittelalter hatten die Zünfte als eine ihrer Hauptaufgaben auch Vermittlungsleistungen zu erbringen: Kam ein Wandergeselle in einen Ort, verwies ihn die zuständige Zunft an potentielle Arbeitgeber unter ihren Mitgliedsmeistern. Auch sogenannte „Zubringer“ stellten mit behördlicher Erlaubnis eine Verbindung zwischen Arbeitssuchenden und Gewerbetreibenden her, und schließlich wurde auch auf öffentlichen Märkten das Gut „Arbeit“ gehandelt. Doch im Gegensatz zu diesen eher unverbindlichen Arbeitsvermittlungen entpuppt sich das Pariser Büro als ein weiteres Mittel der Überwachung von Armen und Migranten, denn dort mußten sich von 1639 an alle arbeitslosen Fremden melden. Kontrolle und Wohlfahrt – zwei Seiten derselben Medaille.
4. Juli 1631
Das erste „Arbeitsamt“Teilen: